1. Die Beschwerde wird gutgeheissen. Der Bauentscheid der Gemeinde Interlaken vom 23. August 2023 wird aufgehoben. Dem Baugesuch vom 6. Oktober 2022 wird der Bauabschlag erteilt. 2. Die Verfahrenskosten von CHF 2200.00 werden dem Beschwerdegegner 1 und der Beschwerdegegnerin 2 zur Bezahlung auferlegt. Der Beschwerdegegner 1 und die Beschwerdegegnerin 2 haften solidarisch für den gesamten Betrag. Eine separate Zahlungseinladung folgt, sobald dieser Entscheid in Rechtskraft erwachsen ist.