c) Das Bauvorhaben sieht ein Erdgeschoss, zwei Obergeschosse und ein auf den Plänen als Attikageschoss bezeichnetes Geschoss auf. Das Attikageschoss soll mit zwei Terrassen in der nordwestlichen Ecke sowie in der südöstlichen Ecke der Liegenschaft ausgestattet werden. Die gemäss GBR geforderte Rückversetzung von 2.50 m auf einer ganzen Fassade zum darunter liegenden Vollgeschoss ist auf keiner Seite gegeben. In einem in den Vorakten vorhandenen Plan werden die Geschossflächen ausgewiesen. Das zweite Obergeschoss soll demnach eine Geschossfläche von 123.87 m2 ausweisen und das Attikageschoss eine Geschossfläche von 93.04