Diese würden hier vorliegen. Der Rückbau des Gartenhauses und der beabsichtigte Neubau würden das schützenswerte K-Objekt J.________strasse 16 sowie die ISOS-Erhal- tungsziele der ISOS-Baugruppe B3.1 tangieren. Das Projekt sei Resultat eines qualifizierten Verfahrens, so dass Art. 512 GBR auf das Bauprojekt angewendet werden könne. Diese Auslegungsart sei bereits bei zumindest einem anderen Bauvorhaben angewendet worden und dabei im Vorfeld vom Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli bestätigt worden.