b) In ihrer Eingabe vom 23. Oktober 2023 führt die Vorinstanz aus, in Ortsbildgestaltungsbereichen könne auf Empfehlung der Fachberatung oder auf der Grundlage des Ergebnisses eines qualifizierten Verfahrens von baupolizeilichen Massen abgewichen werden. Die Baubewilligungsbehörde könne somit ein Bauvorhaben gestatten, ohne dass eine Ausnahmebewilligung erteilt werden müsse, wenn dies von ausgewiesenen Fachleuten wie beispielsweise anlässlich des vorliegenden Gutachterverfahrens empfohlen werde und die Näherbaurechte oder dergleichen vorliegen würden. Diese würden hier vorliegen.