Die Baugruppe B, welche im Zonenplan 2 eingezeichnet ist, umfasst hauptsächlich die Gebäude links und rechts der J.________strasse, nicht aber diejenigen an der K.________strasse. Der in diesem Gebiet vorhandene Ortsbildgestaltungsbereich umfasst ebenfalls lediglich die Häuser auf beiden Seiten der J.________strasse, jedoch nicht diejenigen an der K.________strasse.5 Das abparzellierte Baugrundstück Nr. H.________ befindet sich nur zu einem sehr kleinen Teil in der Baugruppe B und im Ortsbildgestaltungsbereich. Insbesondere das projektierte Gebäude befindet sich nicht innerhalb der Baugruppe B und des Ortsbildgestaltungsbereiches.