«1 In den Ortsbildgestaltungsbereichen kann die Baubewilligungsbehörde auf Empfehlung der Fachberatung oder auf der Grundlage des Ergebnisses eines qualifizierten Verfahrens von den baupolizeilichen Massenabweichen. 4 Baureglement der Einwohnergemeinde Interlaken vom 8. Dezember 2020 (genehmigt vom Kanton am 6. März 2021) 3/9 BVD 110/2023/152 2 Die Masse sind in der Regel der vorherrschenden Bebauung bzw. den strukturbildenden Merkmalen an- zupassen.»