3. Das Rechtsamt, das die Beschwerdeverfahren für die BVD leitet1, holte bei der Vorinstanz die Vorakten ein und führte den Schriftenwechsel durch. Die Vorinstanz nahm mit Beschwerdeantwort vom 23. Oktober 2023 Stellung zur Beschwerde, ohne einen expliziten Antrag zu stellen. Die Beschwerdegegnerschaft verzichtet mit Schreiben vom 25. Oktober 2023 auf eine Stellungnahme. Diese Eingaben wurden den Verfahrensbeteiligten zugestellt.