2. Dagegen reichten die Beschwerdeführenden am 22. September 2023 Beschwerde bei der Bau- und Verkehrsdirektion des Kantons Bern (BVD) ein. Sie beantragen die Aufhebung der Baubewilligung vom 23. August 2023 und die Erteilung des Bauabschlags. Sie machen insbesondere geltend, die bewilligten Abweichungen von den baupolizeilichen Massen seien unrechtmässig, Ausnahmen seien nicht publiziert worden, der Verzicht auf Parkplätze für Motorfahrzeuge widerspreche kantonalem Baurecht, die Gestaltung sei qualitativ ungenügend und das rechtliche Gehör sei verletzt worden.