1. Der Beschwerdegegner 1 und die Beschwerdegegnerin 2 (nachfolgend Beschwerdegegnerschaft) reichten am 6. Oktober 2022 bei der Gemeinde Interlaken ein Baugesuch ein für den Abbruch eines Gartenhauses sowie den Neubau eines Mehrfamilienhauses mit drei Erstwohnungen und einer touristisch vermieteten 1.5-Zimmerwohnung auf Parzelle Interlaken Grundbuchblatt Nr. H.________. Die Parzelle liegt in der Wohnzone W3. Gegen das Bauvorhaben erhoben unter anderen der Beschwerdeführer 1 und die Beschwerdeführerin 2 (nachfolgend Beschwerdeführende) Einsprache. Mit Gesamtentscheid vom 23. August 2023 erteilte die Gemeinde Interlaken die Baubewilligung.