a) Aus den Akten des Baubewilligungsverfahrens geht hervor, dass die OLK empfahl, dem geplanten Blockheizkraftwerk in der vorliegenden Ausformulierung keine Baubewilligung zu erteilen.32 Nach ihrer Beurteilung integriere sich das Projekt nicht in die Landschaft und passe nicht zum Ortsbild.33 Die OLK empfahl der Bauherrschaft anlässlich des Bereinigungsgesprächs deshalb, «das Projekt gesamthaft neu zu denken».34