c) Der Beschwerdeführer weist zu Recht darauf hin, dass die Verkehrssicherheit bei der Einmündung der Gemeindestrasse I.________ in die Kantonsstrasse Nr. 11 nach der Beurteilung des OIK I durch die Anordnung einer «Stop-Strasse» und das Anbringen eines Verkehrsspiegels gewährleistet werden könnte. Zur Diskussion stehen somit einerseits die Anordnung einer «Stop- Strasse» und deren Signalisation und andererseits das Anbringen eines Verkehrsspiegels. Bei der Anordnung einer «Stop-Strasse» handelt es sich wie in Erwägung 4e ausgeführt, um eine dauerhafte Verkehrsanordnung im Sinne des Strassenverkehrsgesetzes.