a) Der Beschwerdeführer beantragt in der Hauptsache, dass die BVD die angefochtene Verfügung aufhebt, die generelle Baubewilligung erteilt und das Tiefbauamt oder die Gemeinde anweist, die erforderlichen Schritte zu unternehmen. Zur Begründung beruft sich der Beschwerdeführer im Wesentlichen auf Art. 108 BauG, wonach den Gemeinden die Erschliessung der Bauzonen obliege. Diese Pflicht ergebe sich auch aus Art. 19 Abs. 2 RPG.