f) Die Gemeinde bringt in ihrer Stellungnahme vom 8. März 2023 vor, die bestehende Gemeindestrasse sei nicht für den Werkverkehr mit Lastwagen ausgelegt und genüge im heutigen Ausbaustandard der Mehrbelastung durch die Lastwagen, welche das Altholz für das geplante Blockheizkraftwerk anliefern würden, nicht. Weiter macht die Gemeinde geltend, dass die Verkehrssicherheit wegen fehlender Ausweichstellen auf dem gesamten Abschnitt der Gemeindestrasse I.________ nicht gewährleistet sei. Dazu ist Folgendes festzuhalten: Der Beschwerdeführer hat erklärt, die Anlieferung mit leichteren Fahrzeugen durchzuführen.