Er hielt zudem fest, dass durch die Kurve zwar eine längere unüberblickbare Strecke entstehe, weshalb in einem solchen Fall Ausweichstellen vorzusehen seien. Aufgrund des sehr geringen Verkehrsaufkommens geht der OIK I jedoch davon aus, dass Begegnungsfälle von Fahrzeugen auch mit dem durch das Bauvorhaben verursachten Verkehrsaufkommen durch die vorhandenen privaten Ausweichstellen gut abgewickelt werden könnten. Auch sei die Fahrbahnbreite im Kurvenbereich ausreichend, so dass sich im Begegnungsfall zwei Personenwagen kreuzen könnten. Weiter führte der OIK I aus, dass Rückwärtsfahrten nur selten notwendig seien, so dass die Verkehrssicherheit diesbezüglich gewährleistet sei.