c) Der OIK I äusserte sich im Rahmen des Baubewilligungsverfahrens mehrfach zur Erschliessung des Vorhabens.21 Die Vorinstanz führte am 21. Juni 2022 im Beisein von Vertretern der Gemeinde und eines Vertreters des OIK I zudem einen Augenschein und einen Fahrversuch mit einem Lastwagen durch. Der OIK I beurteilte die durch das Bauvorhaben zu erwartende Mehrbelastung bezogen auf das tägliche Verkehrsaufkommen von 100 Fahrten als gering und bedeutungslos ein.22 Er hielt zudem fest, dass durch die Kurve zwar eine längere unüberblickbare Strecke entstehe, weshalb in einem solchen Fall Ausweichstellen vorzusehen seien.