Das Regierungsstatthalteramt Frutigen-Niedersimmental nahm daraufhin umfangreiche Abklärungen bei verschiedenen Fachstellen vor und führte ein Bereinigungsgespräch sowie einen Augenschein mit einem Fahrversuch durch. In der verfahrensleitenden Verfügung vom 22. August 2022 hielt das Regierungsstatthalteramt Frutigen-Niedersimmental fest, dass der OIK I den Aspekt der Erschliessung, die Gemeinde den Aspekt der Zonenkonformität und die kantonale Kommission zur Pflege der Orts- und Landschaftsbilder (OLK) den Aspekt der Ortsbildverträglichkeit negativ beurteilt hätten.