a) Der Beschwerdeführer weist darauf hin, dass er mit der Gemeinde in den vergangenen Jahren eine längere Auseinandersetzung wegen der Wiederherstellung einer Böschung gehabt habe. Er könne sich des Eindrucks nicht erwehren, dass das Verhalten der Gemeinde im vorliegenden Baubewilligungsverfahren damit in Zusammenhang stehe.