3/12 BVD 110/2023/14 (vgl. Beschwerdegegner 1 und 2 sowie Beschwerdegegnerin 3). Die Beschwerdegegner 1 bis 10 haben sich somit zu Recht am Beschwerdeverfahren beteiligt (Art. 12 Abs. 2 Bst. a VRPG4). Weitere Ausführungen dazu erübrigen sich. 2. Ausstand