a) Angefochten ist ein Entscheid in Bausachen des Regierungsstatthalteramts Frutigen-Nie- dersimmental. Solche Entscheide können nach Art. 40 Abs. 1 BauG3 innert 30 Tagen seit ihrer Eröffnung mit Baubeschwerde bei der BVD angefochten werden. Für die Beurteilung der Beschwerde gegen den Entscheid des Regierungsstatthalteramts Frutigen-Niedersimmental vom 4. Januar 2023 ist somit die BVD zuständig.