und die Beschwerdegegnerin 2 lehnen in ihrer Eingabe vom 23. Februar 2023 die Beschwerde ab und verweisen zur Begründung auf ihre Einsprache vom 21. März 2021 und ihre Stellungnahme vom 27. Mai 2021. Mit Schreiben vom 24. Februar 2023 teilt die Beschwerdegegnerin 3 mit, dass sie an ihrer Einsprache vom 15. März 2021 festhalte. Sinngemäss beantragt sie damit die Abweisung der Beschwerde und die Bestätigung des angefochtenen Entscheids. Die Beschwerdeführenden 4 bis 10 schliessen in ihrer Beschwerdeantwort vom 1. März 2023 ebenfalls auf Abweisung der Beschwerde.