3. Das Rechtsamt, das für die BVD die Beschwerdeverfahren leitet2, holte bei der Vorinstanz die Vorakten ein und führte den Schriftenwechsel durch. Zudem gewährte es den Einsprecherinnen und Einsprechern die Möglichkeit, sich am Verfahren zu beteiligen. Die Gemeinde Därstetten beantragt in ihrer Stellungnahme vom 8. März 2023, auf die Beschwerde sei nicht einzutreten bzw. sie sei kostenfällig abzuweisen. Dementsprechend sei der angefochtene Entscheid zu bestätigen.