2. Gegen diesen Entscheid erhob der Beschwerdeführer mit Eingabe vom 2. Februar 2023 Beschwerde bei der Bau- und Verkehrsdirektion des Kantons Bern (BVD). Er stellt folgende Rechtsbegehren: Hauptantrag: Der angefochtene Entscheid sei aufzuheben und die nachgesuchte generelle Baubewilligung sei zu erteilen. Gleichzeitig sei die zuständige Stelle anzuweisen, die erforderlichen erschliessungstechnischen Massnahmen zu ergreifen.