2. Die Projektänderung 24. November 2023 wird bewilligt. Massgebend ist der Projektänderungsplan vom 18. Oktober 2023 mit Stempel des Rechtsamts BVD vom 27. November 2023. Im Übrigen (und damit ab der Rubrik «Bedingungen / Auflagen») wird das Dispositiv des Bauentscheids der Stadt Bern vom 24. August 2023 bestätigt. 3. Je ein Projektänderungsplan vom 18. Oktober 2023 mit Stempel des Rechtsamts BVD vom 27. November 2023 geht an die Beschwerdegegnerin und die Stadt Bern.