a) Im Ergebnis werden die Beschwerden als gegenstandslos vom Geschäftsverzeichnis abgeschrieben und die Projektänderung vom 24. November 2023 (Projektänderungsplan vom 18. Oktober 2023, mit Stempel des Rechtsamts BVD vom 27. November 2023) wird bewilligt. Das Verfügungsdispositiv des Bauentscheids der Stadt Bern vom 24. August 2023 hat im Übrigen (ab der Rubrik «Bedingungen / Auflagen») unverändert Bestand und wird damit bestätigt.