Dies sieht auch das Bauinspektorat der Stadt Bern so, führte dieses doch nach Zustellung der Projektänderungspläne mit Schreiben vom 12. Dezember 2023 aus, dass die Projektänderung bewilligungsfähig sei. Damit steht fest, dass das Vorhaben gemäss Projektänderung vom 24. November 2023 gestützt auf Art. 2 BauG bewilligt werden kann. 4. Ergebnis und Kosten