Die «Bedingungen / Auflagen» gemäss Bauentscheid der Stadt Bern vom 24. August 2023 haben weiterhin Bestand. Sowohl die massgebenden städtischen Vorgaben (Art. 8 Abs. 2 BO zum Dachausbau bei geneigten Dächern, Art. 30 f. BO zum Dachgeschoss und zur Nutzung des Dachgeschosses) als auch die kantonalrechtlichen Vorschriften für Wohnräume (Art. 64 ff. BauV7) sind eingehalten. Dies sieht auch das Bauinspektorat der Stadt Bern so, führte dieses doch nach Zustellung der Projektänderungspläne mit Schreiben vom 12. Dezember 2023 aus, dass die Projektänderung bewilligungsfähig sei.