Da mit dem angepassten Vorhaben vorab auf gewisse Bauteile verzichtet wurde (Aussen-Erschliessungstreppe auf der Eingangsseite, Balkon auf der Nordwestseite), das Bauvorhaben aber bezüglich des Ausbaus des Dachgeschosses – mit Ausnahme der für die baurechtliche Beurteilung irrelevanten Verschiebung der neuen Dachlukarne – aber unverändert blieb, kann diesbezüglich weiterhin auf die positive Beurteilung durch die Vorinstanz und die zuständigen Amts- und Fachstellen verwiesen werden, welche dem Vorhaben unter Auflagen zustimmten. Die «Bedingungen / Auflagen» gemäss Bauentscheid der Stadt Bern vom 24. August 2023 haben weiterhin Bestand.