Was die ästhetische Beurteilung anbelangt, so beschränken sich die aussen erkennbaren Veränderungen inzwischen auf die neue Dachlukarne und die drei Dachflächenfenster. Auch wenn die Dachlukarne nordwestseitig im Vergleich zu dem von der Vorinstanz bewilligten und von der Stadtbildkommission positiv beurteilten Projekt verschoben und auch von den Dimensionen leicht angepasst wurde, kann gestützt auf diese positive Beurteilung der Stadtbildkommission von einer guten Einordnung des Vorhabens und damit einer Einhaltung der Einordnungs- und 4 Aldo Zaugg/Peter Ludwig, Kommentar zum Baugesetz des Kantons Bern, Band I, 5. Aufl., Bern 2020, Art. 32 - 32d N.