Massgebend ist der Projektänderungsplan vom 18. Oktober 2023, mit Stempel des Rechtsamts BVD vom 27. November 2023. Im Vergleich zum ursprünglichen, von der Vorinstanz bewilligten Bauvorhaben enthält die Projektänderung den Verzicht auf die Aussen-Erschliessungstreppe auf der Eingangsseite, dadurch kleinere Anpassungen der geplanten Änderungen im Innenbereich, den Verzicht auf die Realisierung des Balkons auf der Nordwestseite sowie eine Verschiebung und kleinere Veränderungen der Dimensionen der Lukarne und eine Verschiebung des geplanten Dachflächenfensters auf dem Dach der Nordwestseite.