innert Frist keine Stellungnahme zur Projektänderung ein. Mit Verfügung vom 21. Dezember 2023 führte das Rechtsamt aus, ohne Gegenbericht bis am 8. Januar 2024 gehe man davon aus, dass die Beschwerdeführenden 1 und 2 mit der Beschwerdegegnerin eine Parteikostenregelung ausserhalb des Verfahrens getroffen hätten. Innert dieser Frist gingen keine Eingaben ein. 5. Auf die Rechtsschriften wird, soweit für den Entscheid wesentlich, in den nachfolgenden Erwägungen eingegangen. 1 Art. 7 der Verordnung vom 18. Oktober 1995 über die Organisation und die Aufgaben der Bau- und Verkehrsdirektion (Organisationsverordnung BVD, OrV BVD; BSG 152.221.191).