Mit Verfügung vom 29. November 2023 gab das Rechtsamt den Verfahrensbeteiligten Gelegenheit, zur eingereichten Projektänderung der Beschwerdegegnerin Stellung zu nehmen. Die Stadt Bern führte mit Stellungnahme vom 12. Dezember 2023 aus, aus Sicht des Bauinspektorats sei das mit der Projektänderung reduzierte Bauvorhaben bewilligungsfähig. Die Beschwerdeführenden 1 und 2 erklärten mit Eingabe vom 20. Dezember 2023 die Zustimmung zur Projektänderung und ersuchten das Rechtsamt, das Verfahren weiterzuführen und gegebenenfalls reformatorisch zu entscheiden. Ein Entscheid über ihre Parteikostenentschädigung sei bei diesem Ausgang nicht nötig. Vom Beschwerdeführer 3 ging