4. Mit Eingabe vom 24. November 2023 reichte die Beschwerdegegnerin eine Projektänderung ein (Projektänderungsplan vom 18. Oktober 2023, mit Stempel des Rechtsamts BVD vom 27. November 2023). Dabei führte sie aus, die Anpassungen seien mit den dienstbarkeitsberechtigten Beschwerdeführenden 1 und 2 bereinigt und durch die Eigentümer des südlich angrenzenden Grundstücks Bern 4 Grundbuchblatt Nr. M.________ (J.________strasse 34) unterschriftlich auf den Projektänderungsplänen anerkannt worden. Sie habe mit den Beschwerdeführenden 1 und 2 eine Parteikostenregelung ausserhalb des Verfahrens getroffen, womit im Verfahren vor der BVD keine Parteikosten zu sprechen seien.