3. Das Rechtsamt, das die Beschwerdeverfahren für die BVD leitet1, führte den Schriftenwechsel durch und holte die Vorakten ein. Mit Stellungnahme vom 26. Oktober 2023 beantragt die Stadt Bern die Abweisung der Beschwerden. Die Beschwerdegegnerin stellt mit Beschwerdeantwort vom 27. Oktober 2023 den Antrag, die Beschwerden seien abzuweisen, soweit darauf einzutreten sei und die Baubewilligung vom 24. August 2023 sei zu bestätigen.