2. Dagegen gingen bei der Bau- und Verkehrsdirektion des Kantons Bern (BVD) zwei Beschwerden ein. Mit Beschwerde vom 19. September 2023 beantragen die Beschwerdeführenden 1 und 2 die Aufhebung der Baubewilligung und die Erteilung des Bauabschlags, eventualiter sei die Baubewilligung aufzuheben und die Sache zur weiteren Prüfung im Sinne der Erwägungen an die Vorinstanz zurückzuweisen. Der Beschwerdeführer 3 beantragt mit Beschwerde vom 23. September 2023 sinngemäss die Aufhebung der Baubewilligung und die Erteilung des Bauabschlags.