e) Im Übrigen wurde der Anbau im ersten Obergeschoss rechtswidrig erstellt. Das gebaute Dach ist nicht bewilligt, es wurde bloss auf die Wiederherstellung verzichtet (vgl. Ziffer II.1a). Die zusätzliche Nutzung eines Bauteils, das nicht rechtmässig erstellt wurde, ist nicht bewilligungsfähig. Denn selbst wenn dieser Anbau in seinem Bestand geschützt wäre, was er infolge der formellen und materiellen Rechtswidrigkeit nicht ist, dürfte das Dach nicht als Terrasse benützt werden, da damit die Rechtswidrigkeit verstärkt würde.15