Erstellt wurde daraufhin trotz Baueinstellung ein Anbau mit gemauerten Ecken und Betondecke (Wohnraumerweiterung), welcher nicht bewilligungsfähig war, auf dessen Rückbau die BVE jedoch im Verfahren RA 110/2015/176 verzichtete.11 Der Anbau und sein Flachdach, welches als Terrasse genutzt werden soll, befindet sich 3.5 m entfernt von der Grundstücksgrenze zur Parzelle Nr. A.________ (gemessen ab Aussenkante des Anbaus). Das geplante Geländer ist von der Aussenwand des Anbaus gemäss Plangrundlage um 0.25 m nach innen versetzt. Die Tiefe des geplanten Balkons beträgt 1.75 m und der Abstand zwischen dem geplanten Geländer bis zur Parzellengrenze 3.75 m.