a) Das im vorliegenden Baugesuch projektierte Terrassengeländer liegt im zweiten Obergeschoss und soll auf der Deckenplattform des Anbaus des ersten Obergeschosses erstellt werden, wodurch dessen Flachdach als Terrasse genutzt werden könnte. Den auf der bestehenden Garage liegende Anbau im ersten Obergeschoss hat die Gemeinde gestützt auf ein Näherbaurecht im Jahr 2013 als Wintergarten bewilligt. Erstellt wurde daraufhin trotz Baueinstellung ein Anbau mit gemauerten Ecken und Betondecke (Wohnraumerweiterung), welcher nicht bewilligungsfähig war, auf dessen Rückbau die BVE jedoch im Verfahren RA 110/2015/176 verzichtete.11