4. Das Rechtsamt, das die Beschwerdeverfahren für die BVD leitet,9 holte die Vorakten ein und gab den Parteien Gelegenheit zur Stellungnahme. Mit Schreiben vom 13. Oktober 2023 beantragt die Gemeinde die Beschwerde unter Kostenfolge abzuweisen. Die Beschwerdeführerinnen äusserten sich im Rahmen ihrer Schlussbemerkungen mit Schreiben vom 19. Januar 2024 erneut zur Bewilligungsfähigkeit ihres Vorhabens, ohne dabei neue Anträge zu stellen. Aufgrund einer Nachfrage des Rechtsamts gestützt auf Hinweise in einem Parallelverfahren bestätigte die Beschwerdeführerin 1, dass sie neu C.________ heisst.