3. Dagegen reichten die Beschwerdeführerinnen am 10. September 2023 Beschwerde bei der BVD ein. Sie beantragen die Aufhebung des Bauentscheids vom 29. August 2023 sowie die Bewilligung ihres Bauvorhabens und machen insbesondere geltend, die Terrasse gelte als vorspringender Gebäudeteil, weshalb der Grenzabstand eingehalten sei. Ausserdem sei das im Zusammenhang mit dem Baugesuch für den Wintergarten erteilte Näherbaurecht auch für vorliegendes Bauvorhaben gültig.