Die Beschwerdeführerinnen reichten Beschwerde gegen diesen Zwischenentscheid ein. Während des Beschwerdeverfahrens reichten die Beschwerdeführerinnen das Baugesuch via eBau neu ein. Mit Entscheid vom 31. Oktober 2022 trat die BVD nicht auf die Beschwerde ein.8 2. Mit Schreiben vom 31. Januar 2023 informierte das Bauinspektorat die Beschwerdeführerinnen sodann über die Wiederaufnahme des Baugesuchs vom 12. März 2022. Mit Bauentscheid vom 29. August 2023 und ohne vorherige Publikation verfügte die Gemeinde Köniz den Bauabschlag.