Mit einem vom Vater der Beschwerdeführerinnen unterzeichneten Schreiben vom 15. Juli 2022 erkundigte sich dieser beim Bauinspektorat nach dem Stand des Baubewilligungsverfahrens.5 Mit Schreiben vom 19. Juli 2022 verwies die Gemeinde eine der Beschwerdeführerinnen auf die erfolgte Rückweisung vom 16. Juni 2022.6 Darauf folgten mehrere E-Mails zwischen der Beschwerdeführerin 1 und dem Bauinspektorat, woraufhin das Bauinspektorat per E-Mail vom 25. Juli 2022 die Frist, die formellen Mängel zu beheben, bis zum 24. August 2022 verlängerte.7