1. Die Beschwerdeführerinnen reichten am 12. März 2022 bei der Gemeinde Köniz via eBau ein Baugesuch ein für die Installation eines Terrassengeländers im zweiten Obergeschoss auf der Parzelle Köniz Grundbuchblatt Nr. F.________. Die Parzelle liegt in der Wohnzone (W) IIa. Am 19. April 2022 forderte das Bauinspektorat Köniz via eBau den Nachweis eines Näherbaurechts zur Parzelle Nr. A.________ oder ein Ausnahmegesuch zur Unterschreitung des Grenzabstands. Mit einem vom Vater der Beschwerdeführerinnen unterzeichneten Schreiben vom 19. April 2022 teilte dieser der Gemeinde mit, es bedürfe vorliegend keines Näherbaurechts, da der Grenzabstand eingehalten sei.1