III. Entscheid 1. Der Bauentscheid der Gemeinde Lenk vom 4. August 2023 wird aufgehoben. 2. Die Sache wird zur Beurteilung der Projektänderung vom 8. Dezember 2023 im Sinne der Erwägungen an die Gemeinde Lenk zurückgewiesen. Im Übrigen wird das Beschwerdeverfahren als erledigt vom Geschäftsverzeichnis abgeschrieben. 3. Die Vorakten und die Projektänderungspläne vom 8. Dezember 2023 gehen an die Gemeinde Lenk. 4. Die Verfahrenskosten von CHF 800.– werden der Beschwerdegegnerin zur Bezahlung auferlegt. Das Inkasso erfolgt mit separater Zahlungseinladung.