a) Gemäss dem ursprünglichen Baugesuch vom 2. März 2023 plante die Beschwerdegegnerin unter anderem die Errichtung eines 17.5 m2 grossen Anbaus beim Eingangsbereich des Wohnhauses. Ausserdem sollte nordwestlich davon eine Terrasse bzw. ein Holzlager entstehen sowie der ganze Bereich mit neuen Kellerräumen im Umfang von rund 35 m2 unterkellert werden. Die Beschwerdegegnerin sah ursprünglich für die Überdachung des Anbaus ein Satteldach vor.