4. Mit Verfügung vom 16. Oktober 2023 gewährte das Rechtsamt der Beschwerdegegnerin die gewünschte Frist zur Einreichung einer Projektänderung. Nach einmaliger Fristerstreckung reichte die Beschwerdegegnerin am 7. Dezember 2023 eine Projektänderung ein (Projektänderungspläne vom 21./23. November 2023, gestempelt vom Rechtsamt am 8. Dezember 2023).