3. Das Rechtsamt, das die Beschwerdeverfahren für die BVD leitet2, holte die Vorakten ein und führte den Schriftenwechsel durch. Mit Beschwerdeantwort vom 2. Oktober 2023 verlangt die Beschwerdegegnerin die Abweisung der Beschwerde und stellt den Verfahrensantrag, es sei ihr die Gelegenheit zur Einreichung einer Projektänderung zu gewähren. Mit Stellungnahme vom 11. Oktober 2023 beantragt die Gemeinde Lenk ebenso die Abweisung der Beschwerde und Bestätigung des Bauentscheids vom 4. August 2023.