2. Dagegen reichten die Beschwerdeführenden am 31. August 2023 Beschwerde bei der Bauund Verkehrsdirektion des Kantons Bern (BVD) ein. Sie beantragen die Aufhebung des Bauentscheids vom 4. August 2023 und die Abweisung des Baugesuchs. Die Einwände der Beschwer- 1/6 BVD 110/2023/141