betreffend die Verfügung der Baubewilligungsbehörde der Gemeinde Lenk vom 4. August 2023 (eBau Nr. 2023-3567; Windfang und Keller, Aussenwärmepumpe, PV-Anlage) I. Sachverhalt 1. Die Beschwerdegegnerin reichte am 2. März 2023 bei der Gemeinde Lenk ein Baugesuch ein für den Um-/Ausbau des Wohnhauses auf Parzelle Lenk Grundbuchblatt Nr. I.________. Sie plante unter anderem die Errichtung eines Anbaus beim Eingangsbereich des Einfamilienhauses sowie die Vergrösserung des Kellers. Gegen das Bauvorhaben erhoben die Beschwerdeführenden Einsprache. Mit Bauentscheid vom 4. August 2023 erteilte die Gemeinde Lenk die Baubewilligung und wies die Einsprache ab.