Gründe, die gegen eine besonders gute Gesamtwirkung des Gebäudes mit den beleuchteten Beschriftungen sprechen, sind weder dargetan noch ersichtlich. Die angeblichen Beanstandungen der Fachexpertinnen und -experten der Bau- und Planungskommission sind nicht aktenkundig und können daher nicht nachvollzogen werden. Ausserdem hat die Stadt Langenthal mit Stellungnahme vom 6. Oktober 2023 selbst bestätigt, dass die Beleuchtung der Beschriftung nichts an deren guten Einordnung in das Ortsbild ändert. Die Beleuchtung der Beschriftungen «Haupteingang» und «Haus A» erweist sich damit auch in ästhetischer Hinsicht als bewilligungsfähig. 6. Kosten