Als Nebenbestimmung hält der Amtsbericht fest, dass die Reklamebeschriftungen nicht hinterleuchtet werden dürfen.73 In ihrer Stellungnahme vom 6. Oktober 2023 führt die Stadt Langenthal aus, beim Vorbehalt der Fachexpertinnen und -experten der Bau- und Planungskommission sei es offensichtlich nicht um die Beurteilung der Beeinträchtigung der Qualität des Bauvorhabens durch die neuen Reklamebeschriftungen gegangen. Im Gesamtentscheid vom 3. März 2021 betreffend das gesamte Neubauvorhaben fänden sich bezüglich der damals eingegebenen Reklamebeschriftungen keine Vorbehalte in Bezug auf die Qualität des Bauvorhabens.